Immobilien Neuigkeiten

Neuigkeiten rund um Immobilien

Dezember 2021


Weihnachtsbaumschmuck im Trend 2021

Wenn es um den Weihnachtsbaum geht, gibt es unterschiedliche Lager. Die, die es gerne klassische mögen. Farben wie Rot, Gold und Silber kommen bei der Weihnachtsbaumdeko nie außer Mode und sind jedes Jahr in vielen Haushalten beliebt. Wer Lust auf etwas Veränderung hat, der setzt in diesem Jahr auf die Trendfarben Weiß, Kupfer und Rosé.. Ebenfalls angesagt sind verschiedene Kombinationen innerhalb einer Farbfamilie. Beispielsweise mit Hellblau, Türkis und Weiß schaffen Sie ein eisiges „Frozen“ Ambiente. Wer es lieber romantischer mag, kann auf unterschiedliche Rosa und Rosétöne und Creme zurückgreifen.

Neben den klassischen Strohsternen, Figuren und Weihnachtskugeln, sind auch individuell gestaltete Weihnachtsfotokugeln mit Bildern von Familie und Freunden im Trend und sorgen für eine persönliche Note.

Egal, wie Sie Ihren Weihnachtsbaum schmücken, wir wünschen Ihnen viel Freude und Weihnachtszauber mit ihm!


Quelle: https://www.kuenstliche-weihnachtsbaeume.org/weihnachtsbaum-trends-2021/#:~:text=Farbtrends%202021%20f%C3%BCr%20den%20Baumschmuck.%20Rot%2C%20Gold%20und,es%20in%20Pastellfarben%20wie%20Rosa%20oder%20Creme%20

15.12.2021


Sichern Sie Ihr Zuhause!

In der dunkeln Jahreszeit nehmen traditionell die Einbrüche in Häuser und Wohnungen zu. Schon ab dem Nachmittag bietet die Dunkelheit einen gewissen Schutz für Einbrecher. Denn was viele unterschätzen, die meisten Einbrüche erfolgen tagsüber, wenn Täter hoffen niemand anzutreffen. Mit technischen Sicherungen wie speziellen Fenster- oder Schließvorrichtungen kann der Zeitaufwand oder Lärmpegel erhöht werden, der benötigt wird, diese aufzubrechen. Gerade wenn man ohnehin neue Fenstern einbaut, sollte man auf eine gute Einbruchshemmung achten. Die Polizei empfiehlt hierbei Fenster mit einer Widerstandsklasse nach DIN von RC2 oder besser RC3. Achten Sie auch immer darauf bei verlassen immer alle Fenster zu schießen. Kommt es nämlich doch zum Einbruch weigern sich viele Versicherungen für Forderungen in der Hausratversicherung aufzukommen, wenn Fenster nachweislich gekippt waren.

Sollten Sie für einige Zeit verreist sein, ist es wichtig, dass Ihre Immobilie einen bewohnten Eindruck macht. Neben der klassischen Zeitschaltuhr für Licht, gibt es auch elektronische Geräte die beispielsweise Hundegebell oder Fernsehflimmern vorgeben. Von Kameraattrappen wird allerdings abgeraten, da diese eher signalisieren, dass es hier etwas zu holen gibt. Und auch in sozialen Medien sollten Sie nicht von Ihrer anstehenden Reise oder Urlaubsbilder während Sie weg sind posten. Auch auf Ihrem Anrufbeantworter sollten keine Hinweise über die Dauer Ihrer Abwesenheit sein.


Möchten Sie den Schutz Ihrer Immobilie aufrüsten, lassen Sie sich von Ihrer Polizei vor Ort über geeignete Maßnahmen und Produkte beraten. Bei der Umrüstung gibt es in manchen Fällen auch finanzielle Unterstützung bis zu 1.600 EUR von der KfW-Bank. Individuell informieren kann sich also lohnen!

Kommen Sie sicher durch den Winter!

Quelle: https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Einbruchschutz-Haus-und-Wohnung-sicherer-machen,einbruchschutz130.html

08.12.2021


Bis Ende Januar 2022  von Förderkrediten der KfW-Bank profitieren

Bis zu unglaubliche 26.250 EUR kann man zum Kauf eines Neubaus vom Saat geschenkt bekommen. Wer sich für einen Neubau entscheidet, der den Energiestandart für ein Effizienzhaus erfüllt, hat die Möglichkeit über seine Bank einen geförderten Kredit bei der KfW-Bank zu beantragen. Anforderung ist nur, dass die Immobilie einen bestimmten energetischen Mindeststandard erfüllt und der Käufer die Bonitätsprüfung seiner Bank besteht. Diese Förderung ist nicht an eine Einkommensgrenze oder Altersvorgaben gebunden.

Da die Förderung Ende Januar 2022 auslaufen soll, müssen Sie sich schnell entscheiden um diese Möglichkeit wahrzunehmen. Lassen Sie sich ausführlich beraten!

Quelle: https://www.wohnung-jetzt.de/wohnen/das-kfw-foerderdarlehen-nur-noch-bis-31-1-2022-erhaeltlich

01.12.2021

November 2021


Weihnachtliche Außenbeleuchtung  

Gehören Sie auch zu den Menschen, die sich an leuchtender Weihnachtsbeleuchtung erfreuen? Wenn Sie überlegen Ihren Außenbereich weihnachtlich zu dekorieren und zu beleuchten, haben wir hier einige Tipps für Sie.

Über die Lichtfarbe kann man leicht ein unterschiedliches Stimmungsbild erzeugen. Eine warmweiße Lichterkette sorgt beispielsweise für eine behagliche Stimmung auf Balkon und Terrasse. Tageslichtweiß ist eher im Garten und Außenbereich zu empfehlen, dies ist auch schon von weiter weg gut erkennbar. Beliebt sind Lichterketten zur Umrahmung von Fenstern oder Balkongeländern oder auch Wegbegrenzungen und Beeteinfassungen. Gerade für großflächige Bereiche eignen sich hervorragend Lichternetze und -vorhänge. Leuchtfiguren vom Schneemann, Sterne bis zu Rentieren ist alles erlaubt, was gefällt. Für ein stimmungsvolles Bild ist eine Kombination verschiedener Leuchtelemente zu empfehlen. Sie haben hierbei die Wahl zwischen batteriebetriebenen Leuchtelementen oder sie benutzen eine Außensteckdose. Wir empfehlen Ihnen eine Steuerung mit Zeitschaltuhr, auch um Energiekosten zu sparen.

Oder haben Sie schon mal überlegt, Ihren Weihnachtsbaum nicht in der Stube, sondern im Garten zu haben. Jedes Jahr wieder ohne einen neuen Baum kaufen zu müssen? Mit Außenlichterketten, LED-Kerzen und Kunststoffkugeln lässt sich ein wunderschöner Weihnachtsbaum zaubern. Oder mit Naturmaterialen kann man ein Adventsbuffet für Vögel machen.

Wer es ganz einfach möchte, kann auch einfach vor die Haustür eine schöne leuchtende Laterne stellen. Selbstverständlich mit einer LED-Kerze oder eine Solar-Laterne ohne echtes Feuer.

Neben der stimmungsvollen Wirkung ist durchaus willkommener Nebeneffekt, dass durch die zusätzliche Beleuchtungen eventuell Wege besser erhellt werden und so mögliche Stolperfallen besser gesehen werden können und auch so mancher Langfinger abgehalten werden kann.

Quelle:  https://www.obi.de/magazin/dekoration/weihnachtsbeleuchtung-aussen-ideen

24.11.2021


Mietkauf – Eine Möglichkeit mit wenig Eigenkapital zur Wunschimmobilie?  

Einen Mietkauf kann man sich vereinfacht gesagt als einen Immobilienkauf auf Raten vorstellen. Diese Möglichkeit des Immobilienerwerbs bietet sich beispielsweise an, wenn der Eigentümer verkaufen möchte und der bereits in der Immobilie lebende Mieter diese kaufen möchte. Hierbei wird nicht, wie normalerweise üblich, der gesamte Kaufpreis in einem Betrag bezahlt, sondern über die monatliche Miete abbezahlt. Es wird der Kaufpreis, der Zahlungszeitpunkt und die Höhe der Miete festgelegt. Dies muss selbstverständlich, wie bei jedem Hauskauf, notariell beurkundet werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, nicht den gesamten Kaufpreis über die Miete zu bezahlen, sondern zu Beginn oder am Ende des ausgemachten Zahlungszeitpunktes eine Einmalzahlung zu leisten. Juristisch geht die Immobilie erst in das Eigentum des Mieters über, wenn der vereinbarte Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Die Mieter muss sich bei dieser Kaufvariante darauf einstellen, dass der Kaufpreis meist höher ist als beim klassischen Immobilienkauf. Auch können die monatlichen Mieten recht hoch sein und in der Regel wird ein solches Kaufverfahren nicht bezuschusst. Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Mieter auch kein Mitspracherecht bei eventuellen Umbaumaßnahmen und im Falle einer Insolvenz des Verkäufers wird die Immobilie möglicherweise zwangsversteigert und bereits bezahlte Mieten gehen verloren.

Planen Sie Ihre Immobilie in solch einem Verfahren zu verkaufen bzw. zu kaufen, lassen Sie sich auf jeden Fall ausführlich beraten!

Quelle:  https://praxistipps.focus.de/so-funktioniert-mietkauf-einfach-und-verstaendlich-erklaert_100419

17.11.2021


Welche Umzugskosten müssen Sie einplanen?  

„Dreimal umgezogen ist einmal abgebrannt“- dieses Sprichwort besagt schon, wie viel Arbeit und auch Nerven ein Umzug kosten kann. Doch mit welchen finanziellen Kosten sollten Sie im Vorfeld rechnen?  

Ein großer Kostenpunkt, der auf Sie zukommt ist die Mietkaution. Diese darf max. bis drei Monatsmieten betragen. Je nach vertraglicher Vereinbarung fällt die Renovierung der alten oder neuen Wohnung an. Sie brauchen Kartons und Verpackungsmaterial und ggfls. kommen die Kosten eines Umzugsunternehmen hinzu. Je nach dem wo Ihre alte oder neue Wohnung ist, müssen Sie eine Halteverbotszone einrichten und einen Nachsendeauftrag für Ihre Post aufgeben. Je nach Anbieter müssen Sie eine Gebühr zum Ummelden von Internet und Telefon entrichten.  

Zum Schluss noch eine gute Nachricht. Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, kann einige Umzugskosten von der Steuer absetzten! 

Quelle: https://ratgeber.immowelt.de/umzug.html

10.11.2021


Mehrgenerationenwohnen - Zusammenleben von Jung bis Alt 

Leben im Alter kann unterschiedlich sein. Immer mehr Menschen möchten nicht in ein klassisches Seniorenheim, sondern suchen nach Alternativen. Im so genannten Mehrgenerationenwohnen leben wie der Name schon sagt, oft mehrere Generationen in einem gemeinsamen Wohnkonzept. Paare, Familie oder auch Singles verschiedenen Alters leben zusammen wie eine Großfamilie (auch wenn keine familiären Verhältnisse bestehen). Meist leben hierbei alle Partien in einer eigenen Wohnung, doch die gegenseitige Unterstützung steht bei dieser Wohnform im Vordergrund. Die jüngeren helfen beispielsweise beim Einkaufen oder körperlichen Arbeiten, die älteren können beispielsweise bei der Kinderbetreuung helfen. Auch Gemeinschaftsräume zum Treffen und Miteinandersein sind möglich.  Sind allerdings viele verschiedene Generationen und Menschen bei diesem Wohnkonzept beteiligt, sollte im Vorfeld überdacht werden, dass damit auch viele unterschiedliche Interessen bestehen und in Einklang gebracht werden müssen. Eine klare Absprache über Kostenaufteilungen, Reinigungsarbeiten und Gartenpflege ist genauso wichtig, wie die Abklärung über Verhaltensregeln über die jeweilige Privatsphäre. 

Könne diese Wohnform etwas für Sie sein? Vielleich haben wir eine geeignete Immobilie für Sie… 

Quelle:  https://www.immowelt.de/seniorenwohnungen

03.11.2021

Oktober 2021


Zinshaus - Mit großen Mietshäusern Geld verdienen

In Immobilien lässt es sich nicht nur leben, mit ihnen kann man auch durchaus Geld verdienen. Ein Beispiel hierfür ist das Zinshaus. Hierbei handelt es sich um ein größeres Mietshaus, deren Parteien ausschließlich vermietet werden. Im Gegensatz zu einer einzelnen vermieteten Eigentumswohnung ist die Investition in ein großes Mehrfamilienhaus um ein Vielfaches größer, aber dafür gibt es auch einige Vorteile.

Kann beispielsweise eine Wohnung nicht gleich weitervermietet werden, besteht nur ein Bruchteil an Einnahmenausfall. Vermietet man nur eine einzelne Wohnung ist es ein „Alles oder Nichts“ Prinzip. Meist sind auch die Verwaltungskosten geringer als bei einer einzelnen Wohnung, da der Verwalter es nur mit einem Eigentümer zu tun hat. Oftmals gibt es auch bessere Konditionen bei größeren Handwerksaufträgen und auch bei Banken für die Finanzierung solcher größeren Beträge (natürlich bei entsprechender Bonität). Die Rendite von Mietshäusern ist somit meist besser als von einzelnen Eigentumswohnungen.

Quelle: https://www.immowelt.de/suche/renditeobjekte

26.10.2021


Darf man seinen Keller einfach so umbauen? 

Wäre es nicht schön im Keller einen Hobbyraum, ein Gästezimmer oder ein Spielezimmer zu haben? Doch ist dies überhaupt so einfach möglich? Hier für Sie die wichtigsten Regelungen.

Zum Umbau von Räumen wird in machen Fällen eine Baugenehmigung benötigt. Bei bereits bestehenden Gebäuden spricht man hierbei von einer Nutzungsänderung. Möchte man einen Kellerraum zu einem Wohnraum umbauen, sollte man beim zuständigen Bauamt nachfragen, ob es eine Genehmigung bedarf oder nicht. Es gibt hierfür keine pauschale Regel. Meist ist der Umbau genehmigungsfrei, wenn es sich nur um einzelne Räume handelt, dieser von Ihrem Hauseingang zugängig sind und von Ihnen selbst genutzt werden. Anders sieht es aus, wenn eine ganze neue Wohnung entsteht oder sogar ein separater Eingang entsteht. In diesen Fällen muss meist eine Nutzungsänderung beantragt werden.

Planen Sie einen genehmigungspflichtigen Umbau müssen Sie sich zwingend an die Vorgaben der Landesverordnung Ihres Bundeslandes halten. Dies ist auch bei nicht genehmigungspflichtigen Umbaumaßnahmen zu empfehlen um später keine Probleme zu bekommen. In der Landesverordnung stehen Angaben zu Mindestraumhöhe, Mindestfensterflächen, Mindestbreite der Türen und zum Brandschutz.

Da die Geschossfläche regelt wieviel Quadratmeter Wohnraum sich maximal auf Ihrem Grundstück befinden darf, sollten Sie beim Ausbau darauf achten, ob der Keller als Vollgeschoss gilt. Ein Nutzkeller wird hierbei nicht mitgerechnet. Die zulässige Geschossfläche können Sie Ihrem Bebauungsplan entnehmen.

Quelle: https://www.hausjournal.net/keller-ausbauen-genehmigung

20.10.2021


Machen Sie Ihren Garten winterfest 

Wenn der Winter naht, endet erstmal die Gartenzeit. Um im Frühjahr wieder gut durchzustarten, bereiten Sie alles gut vor. Der Rasen sollte von Laub gesäubert, gemäht und gedüngt werden. Schneiden Sie Ihre Bäume und Sträucher zurück. Zum Abdecken eignen sich gut Schnittabfälle und Kompost oder Mulch. Besonders empfindliche Pflanzen sollten Sie unbedingt vor dem ersten Frost schützen. Haben Sie einen Teich oder Brunnen im Garten, so sollten Sie die Wasserpumpe möglichst im Haus über den Winter lagern. Säubern Sie Ihre Gartengräte und ölen Sie diese evtl. ein, so werden Sie im Frühjahr wieder viel Freude in Ihrem Garten und bei der Gartenarbeit haben. 

Quelle: https://immobilienmarkt-magazin.de/bereiten-sie-ihre-immobilie-auf-den-herbst-und-winter-vor/ 

13.10.2021


Aktuelle Badezimmer Trends - Tipps und Tricks

Ein modern gestaltetes Badezimmer stellt einen privaten Rückzugsort vom Alltag dar und hat einen gewissen Spa-Charakter. Um dies zu erreichen, können Boden und Wände nicht gefliest, sondern flächig verputz werden, beispielsweise mit Kalkmarmorputz. Dieser ist sehr gut für Nassräume geeignet und kann auch mit Pigmenten gefärbt werden. Wer doch lieber Fliesen haben möchte, kann sich auf Marmorfliesen oder andere matte Oberflächen zurückgreifen. Wird dieser eher schlicht aussehende Boden mit Möbeln und Accessoires in Natur- oder Pastelltönen kombiniert, bildet dies einen harmonischen, entspannenden Look. Wer doch einen Hauch von Glamour möchte, kann mattgoldene Akzente setzen. 

Wir wünschen Ihnen gute Erholung in Ihrem modernen Erholungsraum! 

Quelle:  https://www.schoener-wohnen.de/einrichten/wohntrends/badezimmer-in-schwarz-weiss---bild-2_12625062-12636384.html 

06.10.2021

September 2021


Fördermöglichkeiten für Ihren Hauskauf  

Wer ein Haus kaufen möchte, muss dafür einiges an Geld in die Hand nehmen. Da ist es gut zu wissen, dass es auch einige Fördermöglichkeiten gibt.  

Der Klassiker unter den staatlichen Fördermöglichkeiten ist die Eigenheimrente („Wohn-Riester“). Hierbei wird ein Teil des Einkommens in einen Wohn-Riester Vertrag eingezahlt, wofür man staatliche Zuschüsse erhält. Auch kann das eingezahlte Geld als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Geld, dass in einen Wohn-Riester Vertrag eingezahlt wurde, muss für eine Immobilie verwendet werden, beispielsweise für einen Bausparvertrag. 

Eine weitere staatliche Fördermöglichkeit ist die Wohnraumförderung für eher einkommensschwache Familien. Hierbei besteht die Möglichkeit zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse zu Erhalten. Diese Förderung ist an gewisse Einkommensgrenzen gebunden. 

Auch die KFW-Bank bietet, wie Sie bereits immer wieder in unserem Blog verfolgen konnten, mehrere Möglichkeiten den Hauskauf zu unterstützen. Auch die Nachfrage bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung ist ratsam, da es manchmal regionale Förderprogramme gibt. 


Informieren Sie sich und lassen Sie sich beraten, welche Fördermöglichkeiten es für Ihre konkrete Situation gibt! Wussten Sie schon, dass wir auch zum Thema Baufinanzierung Ihr kompetenter Ansprechpartner sind? Wir beraten Sie gerne! 

Quelle:  https://ratgeber.immowelt.de/foerderungen.html 

29.09.2021


Bereiten Sie Ihre Immobilie auf den Herbst vor 

Der Sommer in diesem Jahr war wettermäßig durchaus durchwachsen. Jetzt kommen die kälteren Jahreszeiten auf uns zu. Zeit seine Immobilie vorzubereiten.  

Gerade nach diesem Sommer mit viel Starkregen und Wind wurden die Dächer auf eine harte Probe gestellt. Im Herbst Winter muss ebenfalls mit Sturm, Hagel oder Schnee gerechnet werden. Kontrollieren Sie Ihr Dach, damit eventuell eindringendes Wasser nicht zu Feuchtigkeits- oder Frostschäden führt. Vergessen Sie hierbei auch die Regenrinnen nicht, damit Wasser gut abfließen kann. Auch der Gulli im Kellerniedergang sollte auf mögliche Verstopfungen kontrolliert werden um Volllaufen des Kellers möglichst zu vermeiden. 

Wie sieht es mit Ihren Fenstern und Türen aus? Halten Sie Dichtungen geschmeidig und schauen Sie nach möglichen Beschädigungen. So bleibt Ihre Heizungsluft auch da, wo sie hin gehört. Heizkörper sollten nach längerem Nichtgebrauch entlüftet und auch von Dreck gereinigt werden, da dies die Heizleistung erheblich verringern kann. 

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Immobilie einen guten Start in den Herbst!

Quelle: https://immobilienmarkt-magazin.de/bereiten-sie-ihre-immobilie-auf-den-herbst-und-winter-vor/ 

22.09.2021


Wie entleert man seinen Gartenpool richtig?  

Ein eigener Pool im heimischen Garten bringt Abkühlung und Badespaß im heißen Sommer. Doch wenn die Badesaison vorbei ist, stellt sich die Frage: Wohin mit dem Wasser? Einfach ausleeren bzw. in die Wiese oder den Garten ablassen, geht nicht! Da im Wasser Desinfektionschemikalien wie Chlor enthalten sind, ist dies schädlich für Umwelt und Grundwasser. Das Abschöpfen mit Eimern oder ähnlichem ist auch nicht praktikabel, da so ein Pool gerne mehrere Tausend Liter Wasser enthält. Zu empfehlen ist für die Entleerung eine Tauchpumpe, mit der das Poolwasser in einen Abwasserschacht, welcher in eine Kläranlage führt, ab gepumpt werden kann. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass der Abwasserschacht nicht in den nächsten Bach oder See fließt. Haben Sie Zweifel, informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde. Mit einer Tauchpumpe, die bereits für kleines Geld zu haben ist, lässt sich Ihr Pool schnell vollständig entleeren und wird Ihnen im nächsten Jahr sicher wieder viel Freude bereiten! 

Quelle:  https://pool-praxis.de/wasser_entleeren.php 

15.09.2021


Wichtig vor Bau eines KFZ Stellplatzes 

Ein eigener KFZ Stellplatz erspart die lästige Parkplatzsuche. Wer überlegt sich auf seinem Grundstück einen eigen Stellplatz anzulegen, sollte hierbei auf jeden Fall beachten, dass dieser in Deutschland bereits als Bauwerk gilt und damit auch den baurechtlichen Regeln der Landesbauordnung und des Baugesetzbuches unterliegt. Werfen Sie auf jeden Fall einen Blick in den Bebauungsplan, dieser gibt Aufschluss über die Zulässigkeit. Gibt der Bebauungsplan grünes Licht, sollten Sie sich informieren, ob in Ihrem Bundesland eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht. In Baden-Württemberg ist diese erst ab einer Grundfläche ab 50 qm nötig. Eine kurze Nachfrage bei der Gemeinde ist auf jeden Fall zu empfehlen. 

Quelle: https://www.gartendialog.de/pkw-stellplatz-anlegen/ 

07.09.2021


Bauen wird teurer werden 

Der Handwerkspräsident Peter Wollseifer hat für alle, die Bauen oder Umbauen wollen, keine guten Nachrichten. Auf Grund von Lieferengpässen von Rohstoffen gibt es momentan lange Wartezeiten und auch steigende Kosten auf Baustellen. Auch eine schnelle Entspannung dieser Situation ist laut Wollseifer nicht in Sicht. Die Engpässe ziehen sich durch das komplette Baumaterial, von Holz über elektronische Teile. Wartezeiten von Auftrag bis zum Beginn der Arbeiten von 10-15 Wochen sind aktuell "normal". Vor allem Konjunkturprogramme in den USA und China haben zu einer sehr hohen Nachfrage von Baumaterial und der damit verbundenen Verknappung und Preissteigerung geführt.  

Wir wünschen Ihnen trotz dieser schwierigen Lage gutes Durchhalten und Gelassenheit! 

Quelle: https://www.wiwo.de/finanzen/immobilien/materialknappheit-handwerkspraesident-warnt-bauen-wird-teurer-werden/27477914.html 

01.09.2021

August 2021


Tipps und Tricks um Ihre Wohnung optisch aufzuwerten 

Mit ein paar Schlüsselelementen kann man einem einfachen Raum schnell einen luxuriöseren Look verpassen. Haben Sie beispielsweise schon einmal daran gedacht Dekogegenstände, bei denen Sie vielleicht nicht wissen, wohin Sie diese stellen sollen, unter einer Glasglocke zu präsentieren? Dies macht gleich einen kostbaren Flair. 

Ein absoluter Trend sind Lampen und Leuchten in allen Größen in außergewöhnlichen Formen und architektonischen Silhouetten. Auch ein Hauch von Marmor bietet eine hochwertiges Ambiente. Schon mal an einen Marmoresstisch oder Marmoruntersetzer gedacht? Auch Samt sind wieder voll im Trend. Probieren Sie es doch einmal mit farbigen Samtkissen auf einem Schlichten Sofa. Sie sehen, mit diesen kleinen Kniffen, kann sich schnell auf kleinstem Raum ein Hauch von Luxus ausbreiten. 

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Dekorieren. 

Quelle:  https://www.freundin.de/lifestyle-einrichtung-deko-trends-lassen-wohnung-teurer-aussehen 

25.08.2021


Der Dachboden – ungenutztes Potenzial? 

Hat Ihre Immobilie einen Dachboden, der bisher noch recht unbenutzt ist? Wer diesen ausbauen möchte, dem eröffnet sich ein großes Spektrum an kreativen Möglichkeiten. Große Dachfenster, eine Dachgaube oder Terrasse, ein Atelier oder jede Menge Stauraum schaffen... 

Doch zuvor sollte man einige Fragen klären und auch bauliche Besonderheiten berücksichtigen. 

Ist der Raum unter dem Dach bisher nicht als Wohnraum angemeldet, so ist meist vorab eine Baugenehmigung vom zuständigen Bauamt erforderlich. Die Bestimmungen können hierbei je Bundesland variieren. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor Beginn Ihres geplanten Umbaus, über die geltenden Vorschriften. Oft ist die Genehmigung abhängig von der Eignung der Bausubstanz und Statik des Gebäudes. Besonders bei denkmalgeschützten Häusern müssen einige Vorschriften beachtet werden. 

Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall im Vorfeld Ihre Um- bzw. Ausbaupläne mit einem Experten, beispielsweise einem Zimmermann oder Architekten zu besprechen und gegebenenfalls einen Statiker zu Rate zu ziehen. Auch eine nötige Wärmedämmung und Schallschutz muss mit eingeplant werden. 


Quelle:  https://www.bauen.de/a/der-dachausbau-raum-fuer-kreative-entfaltung.html 

17.08.2021


Profitieren Sie von Förderungsmöglichkeiten für mehr Barrierefreiheit  

Je nach Lebenssituation können sich die Ansprüche an Ihren Wohnbereich verändern. Etwa wenn kleine Kinder in die Familie kommen, man seine pflegebedürftigen Eltern bei sich aufnimmt oder seine Immobilie für das eigene Alter vorbereiten möchte. Ein Umbau für mehr Barrierefreiheit kann beispielsweise im Eingangsbereiches des Hauses und zur Überwindung von Stufen und Treppen nötig sein. Auch der Umbau des Badezimmers kann einem eine erhebliche Erleichterung im Alltag bringen wie beispielsweise eine stufenlose Duschkabine oder Haltegriffe. Auch alltägliche Unterstützungen wie Bedienelemente für Rollläden oder intelligente Assistenzsysteme zur Bedienung von u. a. Beleuchtung, Heizung oder Notrufsystemen machen den Wohnraum barrierefreier. 

Leben Sie in einem Mehrgenerationenhaushalt mit mindestens drei Wohnungen können die Entstehung und Umgestaltung eines Gemeinschaftsraumes gefördert werden. 

Sollten Sie einen Umbau bzw. eine Modernisierung in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung planen, lassen Sie sich in einer Wohnberatungsstelle beraten und informieren Sie sich über individuelle Fördermöglichkeiten bei der KFW-Bank.  

 

Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Barrierereduzierung/ 

10.08.2021


Zum Urlaub verbringen und Geld verdienen? Ferienhaus als Investment? 

Gerade in der Pandemie haben viele Menschen die Vorzüge des Homeoffice kennen gelernt. Warum nicht einfach dem Alltag entfliehen und am Strand oder den Bergen Urlaub machen und gleichzeitig von dort aus Arbeiten? Die restliche Zeit, wenn man nicht selbst Zeit dort verbringt, kann eine Urlaubsimmobilie eine solide Kapitalanlage sein. 

Ferienimmobilie sind da heiß begehrt und vielerorts ist das Angebot knapp und die Preise somit hoch. Doch worauf sollte man vor Kauf eines Ferienhauses oder -wohnung achten? 

Wenn Sie die Immobilie als dauerhaften Zweitwohnsitz nutzen möchten, müssen Sie darauf achten, ob dies überhaupt zulässig ist, dies ist in den Bebauungsplänen klar geregelt. Ebenso ist die Besteuerung bei einer Zweitwohnung anders als für eine Ferienimmobilie, die hauptsächlich an Feriengäste vermietet wird.  

Möchten Sie Ihre Immobilie an Gäste vermieten, ist es ratsam bereits beim Kauf an die Wünsche der späteren Urlauber zu denken. Neben einer hochwertigen Ausstattung sind Ausblick, ggfls. Wassernähe, Ruhe oder zentrale Lage, sowie genügend KFZ-Stellplätze wichtige Kriterien. Auch ein Kamin oder eine Sauna kann in kälteren Zeiten zur Entscheidung für Ihre Wohnung beitragen. 

Ob sich die Investition in eine Ferienimmobilie als Geldanlage lohnt, hängt stark vom Einzelfall ab, da mit hohen Kaufpreisen in beliebten Ferienregionen gerechnet werden muss. 

 

Quelle: https://www.rnd.de/wirtschaft/urlaub-machen-und-geld-verdienen-lohnt-das-ferienhaus-als-kapitalanlage-EMCZVOSZEVBUPJYQJKJVTJEDJQ.html?outputType=amp 

03.08.2021

Juli 2021


Schützen Sie Ihr Zuhause vor Einbrüchen und zwar gefördert!      

Die Kriminalität schläft leider nie. Ein Einbruch in das eigene Zuhause ist meist nicht nur ein Verlust an Gegenständen, sondern auch ein traumatisches Erlebnis. Gut ist es, sein Heim präventiv zu schützen. Im Vordergrund sollte hierbei die mechanische Sicherung, da viele Einbrüche abgebrochen werden, da Diebe nicht schnell genug durch die Tür oder Fenster kommen. Aber auch Alarmanlagen oder Smarthome-Anwendungen können schützen. Wussten Sie, dass Sie sich bei der Polizei kostenlos hierzu beraten können? Es lohnt sich auf jeden Fall diese Beratung in die eigne Planung miteinzubeziehen. Die KFW-Bank unterstützt Sie finanziell mit einem Zuschuss bis zu 1.600 EUR oder einem Kredit für Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz von bis zu 50.000 EUR. Lassen Sie sich gerne beraten! 

 

Quelle:  https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/ 

27.07.2021


Denkmal-Immobilien      

Ein schnuckeliges Fachwerkhaus, eine alte Mühle oder eine elegante Jugendstilvilla ist für viele Menschen ein attraktiver Wohnraum – doch auch für Kapitalanleger kann eine denkmalgeschützte Immobilie eine sehr lohnenswerte Investition sein. Dies sind Gebäude mit besonderer Bedeutung bedingt durch ihre Historie, ihre Architektur oder dem baulichen Kontext der Stadt. Zwar sind die Instanthaltungskosten dieser Immobilien meist deutlich höher als bei anderen Immobilien, dafür kann man von attraktiven Steuervorteilen profitieren.  

Besonders vorteilhaft ist es, werden sanierte Gebäude vermietet. Die Denkmal AfA (Absenkung für Abnutzung) regelt, in welcher Höhe Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen vom Eigentümer in welchen Zeiträumen von seinem Jahreseinkommen steuerlich abgesetzt werden können. Zwar müssen die Instandhaltungskosten sofort bezahlt werden, es ist allerdings möglich diese in den folgenden zwölf Jahren vollständig von der Steuer abzusetzen. Zusätzlich können Vermieter von der AfA für reguläre Kapitalanlagen profitieren, die besagt, dass die Anschaffungskosten für die denkmalgeschützte Immobilie über einen baujahrabhängigen Zeitraum linear abgeschrieben werden könne.  

Im Förderangebot der KfW-Bank gibt es ebenfalls ein Förderprogramm zur Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden.  

Haben Sie Interesse Ihr Kapital in eine Denkmal-Immobilie zu investieren, finden wir gerne das passende Objekt für Sie! 

 

Quelle: https://www.immowelt.de/denkmalschutz-immobilien 

21.07.2021


Neue Zuschüsse für Neubau oder Sanierung zum Effizienzhaus     

Neue Zuschüsse für Neubau oder Sanierung zum Effizienzhaus 

Zum 1. Juli 2021 startet das neue Förderprogramm der Bundesregierung für energieeffiziente Gebäude. Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 soll durch Zuschüsse von bis zu 75.000 EUR dazu animiert werden energetisch zu Sanieren bzw. neu zu bauen. 

So können notwendige Sanierungen wie der Austausch alter Heizungen oder der Einbau neuer Fenster weiter vorangetrieben werden um den Energieverbrauch zu senken und das Klima zu schützen. Stehen in Ihrer Immobilie Erneuerungsarbeiten an, informieren Sie sich über Zuschussmöglichkeiten oder günstige Kredite bei der KFW Bank. 

 

Quelle: https://www.kfw.de/kfw.de.html?wt_cc1=brand&wt_cc2=home&kfwmc=kom.sea.bing.kfwbrand.ad.&wt_cc1=brand&wt_cc2=home&wt_cc3=79096467902248_79096263613638_be_c 

13.07.2021


Mit staatlicher Förderung das E-Auto aufladen    

Die Bundesregierung fördert die Installation einer Ladestation für E-Autos um den Umstieg zu erleichtern. Beantragen können alle, die Wohneigentum haben, also auch Wohngemeinschaften, Mieter und Vermieter, wenn die Ladestation privat genutzt wird und nicht öffentlich zugängig ist. Wenn Ihre Ladestation mehrere Ladepunkte hat, können Sie sogar einen Zuschuss von 900 EUR erhalten. Wichtig hierbei ist, dass die Ladeleistung 11 kW beträgt und sie intelligent gesteuert werden kann. Gefördert werden sowohl der Kauf der Ladestation, sowie der Einbau und der Anschluss. Informieren Sie sich vor der Anschaffung einfach auf der Seite der KFW-Bank, welche Modelle gefördert werden.  

 

Quelle:  https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektroautos/ 

06.07.2021

Juni 2021


Kostensteigerung für CO2-Preis - von Mietern alleine zu bezahlen  

Seit dem 1. Januar 2021gilt der neue CO2-Preis auf Gas und Öl. Um Mieter bei diesen zusätzlichen Kosten zu entlasten, war es angedacht, diese Kosten zur Hälfte auf den Vermieter umzulegen, wir haben bereits in unserem Blog hierrüber berichtet. Allerdings wurde dieser Kompromissvorschlag von der Union abgelehnt, mit der Argumentation, dass Vermieter keinen Einfluss auf das Heizverhalten ihrer Mieter hätten. Somit bleibt die Übernahme der Kosten alleine beim Mieter. 

 

Quelle:  https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-06/co2-preis-kosten-mieter-union-blockade-vermieter-beteiligung?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.heroes-of-homes.de%2F 

30.06.2021


Genießen Sie den Sommer - Sonnenschutz für Terrasse und Balkon  

Wer kennt es nicht, die Terrasse oder der Balkon laden im Sommer dazu ein, die Zeit im Freien zu verbringen. Aber gerade wenn die Sonne mit ganzer Kraft scheint, wird dies schnell zum Saunagang. Ein geeigneter Sonnenschutz kann hier schnell Abhilfe schaffen. Doch oftmals ist der klassische runde Sonnenschirm zwar schnell aufgestellt, aber muss mit der wandernden Sonne oft nachjustiert werden. Welche Möglichkeiten gibt es noch? 


Vorab sollte man sich überlegen, von wo aus die Sonne auf den Balkon oder die Terrasse aus scheint und welchen Bereich man überschattet haben möchte. Auf einem kleineren rechteckigen Balkon wäre auch ein rechteckiger Sonnenschirm sinnvoll, um eine möglichst große Fläche zu beschatten. Empfehlenswert ist es sich für einen knickbaren Schirm zu entscheiden, so kann auch eine tiefer stehende Sonne leicht abgeschirmt werden. Auf einer Terrasse, auf der mehr Platz ist, lohnt es sich meist, sich für einen Ampelschirm zu entscheiden. Diese sind meist sehr großflächig. Um lange Freude daran zu haben, lohnt es sich bei den Anschaffungskosten etwas mehr zu investieren. Er sollte 360 Grad drehbar sein, sollte ohne großen Kraftaufwand zu bedienen sein und stufenlos im Winkel verstellbar sein. Achten Sie bei der Montage auch unbedingt auf eine feste und sichere Stand! 


Eine etwas preiswertere Alternative stellt der Sonnenschutz durch ein Sonnensegel dar. Es ist sehr flexibel aufspannbar, in verschiedenen Größen und auch aus wasserfestem Material erhältlich. Auch sollten Sie beim Kauf auf einen ausreichenden UV-Schutz achten (Vermerk „UV Standard 801“). Schwierig kann allerdings das Anbringen in Mietwohnung sein, da Wandhalterungen oft angebohrt werden müssen und dies oftmals nicht zulässig ist. 


Zu den in Deutschland beliebtesten Sonnenschutzvorrichtungen gehört die Markise. Da dies eine dauerhafte Einrichtung ist, sollte im Vorfeld genau überlegt werden, wo die Markise angebracht werden soll. Vorteile sind neben der großen beschatteten Fläche auch die schnelle Einsatzbereitschaft durch schnelles Ein- und Ausfahren und die Markise platzsparend verstaut werden kann. Schwierig wird es nur bei Wind und auch bei tiefstehender Sonne bietet sie oft keinen Schutz von der Seite. Hier kann evtl. auch ein zusätzliches Sonnensegel Abhilfe schaffen. 


Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Sommer, genießen Sie Ihren Balkon oder Ihre Terrasse.  


Quelle:  https://www.gartentipps.com/sonnenschutz-balkon-terrasse-moeglichkeiten.html 

23.06.2021


Förderprogramm Baden-Württemberg - Photovoltaik-Batteriespeicher  

„Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ 

 

Das Land Baden-Württemberg fördert mit 10 Mio. Euro in 2021 und 2022 die Installation von Batteriespeichern in Verbindung mit Bau einer neuen Photovoltaik-Anlage. Das Förderprogramm bezuschusst hierbei je Kilowattstunde Speicherkapazität. Die Höhe des Förderbetrags ist dabei abhängig von der installierten Leistung der Photovoltaik-Anlage, welche mit dem Batteriespeicher gebaut wurde. So wird beispielsweise bei einer Nennleistung von 30 Kilowattpeak ein Zuschuss in Höhe von 200 EUR je Kilowattstunde Speicherkapazität gewährt. Weitere Informationen und das Antragsformular finden sie auf der Seite der Staatsbank Baden-Württembergs, l-bank.de .   

 

Quelle:  https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/foerderprogramm-netzdienliche-photovoltaik-batteriespeicher-wieder-aufgelegt-1/#:~:text=Das%20Land%20f%C3%B6rdert%20Batteriespeicher%2C%20die%20in%20Verbindung%20mit,Ma%C3%9Fnahmenpaket%20%E2%80%9EZukunftsland%20BW%20%E2%80%93%20St%C3%A4rker%20aus%20der%20Krise%E2%80%9C

16.06.2021


Vor- und Nachteile Vor- und Nachteile einer Photovoltaik-Anlage

Solarstrom ist eine wichtige Komponente bei der Umstellung auf erneuerbare Energiequellen. 

Viele Immobilienbesitzer bauen sich eine Photovoltaikanlage auf Ihr Dach. 

 

Vorteile: 

+ flexibel auf dem eigenen Dach oder Garten installierbar 

+ Produktion von umweltfreundlichem Strom 

+ Energiequelle ist kostenlos und unbegrenzt verfügbar (Sonnenstrahlen) 

+ Auch wenn keine Sonne scheint, durch Stromspeicher nutzbar 

+ gute Fördermöglichkeiten (beispielsweise KfW-Solar- und EEG-Solar-Förderung) 

+ hochwertige Anlagen brauchen nur wenig Wartung 

+ kein Lärm, kein Geruch, kein Schadstoffausstoß 

+ durch Stromeigennutzung aus der Photovoltaikanlage (teilweise) Unabhängigkeit von Strompreisen 

+ garantierte Einspeisevergütung von überschüssigem Strom (ca. 7-10 Ct pro KWh) 

 

Nachteile: 

- Keine gleichmäßige Stromerzeugung möglich, da Wetter- und Ortslage sowie Tageszeit und    

  Ausrichtung des Daches abhängig 

-  Kosten für regelmäßigen Austausch des Wechselrichters 

- Recht hohe Anschaffungskosten, die sich nur durch eine lange Laufzeit ausgleichen lassen 

- Evtl. optische Beeinträchtigung des Daches 

 

Möchten Sie gerne eine Solaranlagen auf Ihrem Dach installieren, aber die Anschaffungskosten sind Ihnen zu hoch? Fragen Sie doch einmal bei Solarfirmen nach, immer mehr werden auch Mietmodelle angeboten! 

 

Quelle:  https://service.focus.de/solaranlagen/photovoltaik/ 

08.06.2021

Mai 2021


Pflegeimmobilie als Kapitalanlage - eine gute Investition?! 

Eine Immobilie in einer privaten Pflegeeinrichtung wird auch als Pflegeimmobilie bezeichnet. Dies kann ein Seniorenappartement in einer Senioreneinrichtung, einem Pflegeheim oder betreuten Wohnen sein. Als Kapitalanlage bieten Pflegeimmobilien mehrere Vorteile. Im Vergleich zu einer herkömmlichen Eigentumswohnung besteht nur ein geringer Verwaltungsaufwand und eine sichere Rendite. Im Vergleich zu anderen Anlagemöglichkeiten besteht der Vorteil, dass die Rendite nicht abhängig von Konjunkturschwankungen ist, da Pflegeplätze in jeder Wirtschaftslage gebraucht werden. Auch steuerlich können Pflegeimmobilien Vorteile bieten, da das Gebäude und auch das Inventar abgeschrieben werden können. Da es sich hierbei um eine sog. Sozialimmobilie handelt, besteht ggf. auch die Möglichkeit staatliche Förderung zu erhalten.  

Da der Pflegebetreiber als Mieter fungiert, hat der Eigentümer einer Pflegeimmobilie keine Mietausfälle durch Leerstand. Außerdem profitiert er von Verträgen mit meist langer Mietdauer von 20-25 Jahre, wobei vermietertypische Aufgaben entfallen, da die Eigentümergemeinschaft nur für “Dach und Fach” zuständig ist. 

Haben Sie Interesse Ihr Kapital in diese Anlageform zu investieren, beraten wir Sie gerne. 

 

Quelle: https://www.wohnen-im-alter.de/geld-recht/vorsorge/pflegeimmobilie 

 

Quelle: https://www.anlegen-in-immobilien.de/mit-einem-eigenheim-das-vermoegen-sichern-diese-gefahren-lauern-beim-immobilienkauf/ 

26.05.2021


Dies sollten Sie VOR einem Immobilienkauf überdenken 

Viele Menschen haben den Traum von den eigenen vier Wänden. Da seit nun einigen Jahren sehr niedrige Zinsen am Markt sind, werden viele Leute verführt jetzt ein Haus zu bauen oder eine Immobilie zu kaufen. Doch auch in Zeiten des Niedrigzins sollte man sich einigen Risiken im Vorfeld bewusst sein. Deswegen unser erster Tipp: Entscheiden sie nicht vorschnell, sondern kalkulieren Sie realistisch. Ein Kredit mit niedrigeren Zinsen muss nicht unbedingt günstiger sein, da dieser meist eine längere Laufzeit hat oder nach Ablauf der Zinsbindung, die Zinsen nach oben angepasst werden und dann evtl. nicht mehr tragbar sind. So kann es sein, dass der Kredit in der Summe teurer oder vergleichbar mit einem Kredit mit einem höheren Zinssatz ist, der über eine kürzere Laufzeit besteht.  

Auch das Mitbringen von ausreichend Eigenkapital kann ein Problem sein. Ist dies zu niedrig angesetzt, können sich die monatlichen Kosten als zu hoch erweisen. Da gestiegene Immobilienpreise auch höhere Nebenkosten bedeuten, sollten Immobilienkäufer höhere Kosten, wie Grunderwerbssteuer oder Notargebühren, beim Erwerb mit einplanen. Ist die geplante Immobilie als eigener Wohnsitz fürs Alter gedachte, ist es ratsam auch dies im Vorfeld mit einzuplanen. Sie kann man sich zukünftig teure Umbaumaßnahmen einsparen. 

Lassen Sie sich vor Kauf oder Bau einer Immobilie auf jeden Fall von einem Experten zu Ihrer Finanzierung beraten, um Freude an Ihrer Immobilie zu haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter! 

 

Quelle: https://www.anlegen-in-immobilien.de/mit-einem-eigenheim-das-vermoegen-sichern-diese-gefahren-lauern-beim-immobilienkauf/ 

18.05.2021


Bau eines Pools im eigenen Garten 

Wenn der Sommer in den Startlöchern steht und man am Haus einen Garten hat, stellt man sich vielleicht die Frage: Sollen wir uns einen eigenen Pool bauen? Doch was muss man hierbei rechtlich beachten? Braucht man eigentlich eine Baugenehmigung für den Bau eines Swimmingpools im eigenen Garten? 

Eine allgemein gültige Aussage über die Notwendigkeit einer Baugenehmigung kann hier nicht gemacht werden. Dies richtet sich nach der jeweiligen Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Entscheidender Faktor ist meist die geplante Poolgröße, also der Poolinhalt in Kubikmeter. Genehmigungsfrei sind in der Regel Becken bis zu einer Größe von 100 Kubikmetern (dies gilt nicht im baurechtlichen Außenbereich, beispielsweise auf Grundstücken außerhalb von Ortschaften.) Auch wenn keine Baugenehmigung erforderlich sein sollte, müssen baurechtliche Vorschriften und Grenzabstände zu beachten und einzuhalten, denn meist ist trotzdem eine Baumeldung an das zuständige Amt abzugeben. Auch Grenzabstände zum Nachbargelände müssen eingehalten werden. Wir raten Ihnen im Vorfeld sich genau bei Ihrem zuständigen Bauamt über Vorschriften in Ihrer Gemeinde zu informieren um späteren Ärger zu vermeiden. 

 

Hat man als Grundstückseigentümer einen Pool (oder auch einen Gartenteich), schafft man dadurch eine Gefahrenquelle, für die man verantwortlich ist und ggfls. Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen hat. So kann evtl. ein geschlossener und abgesperrter Gartenzaun ausreichend sein, in manchen Fällen kann auch eine zusätzliche Abdeckung notwendig sein. Dies hängt auch immer von den gegebenen Umständen ab, ob beispielsweise kleine Kinder in der Nachbarschaft wohnen. 

 

Quelle:  https://www.mein-schoener-garten.de/service/gartenrecht/pool-baugenehmigung-39469 

11.05.2021


Wichtig für Hausbesitzer - Die fünf wichtigsten Versicherungen! 

Im Alltag gibt es mehrere Gefahrenquellen, die gerade für Hausbesitzer schnell sehr teuer oder sogar existenzbedrohend werden können. Es ist auf jeden Fall sinnvoll sich ausreichend abzusichern. Wir stellen Ihnen hier die fünf wichtigsten Must-Have-Versicherungen vor: 

 

1. Die Wohngebäudeversicherung 

Bietet Schutz vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens am gesamten Gebäude einschließlich der fest eingebauten Gegenstände. Gewöhnlich sind Schäden abgedeckt verursacht durch: 

- Feuer 

- Blitzschlag, Explosion oder Implosion 

- Sturm (mind. Windstärke 8) und Hagel 

- Leitungswasser 

- Überspannung 

 

2. Die Elementarschadenversicherung 

Bietet Schutz vor finanziellen Folgen von Naturereignissen. Da extreme Wetterverhältnisse auch bei uns immer mehr zunehmen wird diese Versicherung immer wichtiger. Sie schütz in der Regel vor Schäden durch: 

- Starkregen / Überschwemmung / Rückstau 

- Hochwasser 

- Schneedruck 

- Lawinen / Erdrutsch 

- Erdsenkung 

- Erdbeben 

- Vulkanausbruch 

 

3. Haftpflicht für Hausbesitzer 

Wer in seiner eigenen Immobilie wohnt braucht eine private Haftpflichtversicherung. Diese springt beispielsweise ein, wenn ein Fußgänger vor dem versicherten Grundstück auf Glatteis ausrutscht, Blumenkästen auf ein geparktes Auto fallen oder eine selbst angebrachte Deckenlampe herunterfällt und einen Gast verletzt. 

Besitzt man ein Mehrfamilienhaus oder vermietet man seine Immobilie (oder einen Teil davon) benötigt man eine Grundbesitzerhaftpflicht. 

 

4. Die Hausratversicherung 

Diese versichert das Inventar und erstattet den Wiederbeschaffungswert für irreparables oder gestohlenes. 

 

5. Zusatzschutz für Photovoltaikanlagen, Öltanks und Scheiben 

Diese Zusatzbausteine können meist in der Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossen werden, da sie nicht im Grundtarif mit eingeschlossen sind. 

 

Wir raten Ihnen auf jeden Fall sich bei Kauf einer Immobilie individuell von einem Versicherungsexperten beraten zu lassen. Wir helfen Ihnen hierbei gerne! 

 

Quelle:    https://www.dieversicherer.de/versicherer/haus---garten/news/versicherungen-fuer-hausbesitzer-55382#:~:text=Die%205%20wich%C2%ADtigs%C2%ADten%20Ver%C2%ADsi%C2%ADche%C2%ADrun%C2%ADgen%20f%C3%BCr%20Haus%C2%ADbe%C2%ADsit%C2%ADzer%201%20Die,5.%20Zus%C3%A4tzlicher%20Schutz%20f%C3%BCr%20Photovoltaikanlagen%2C%20Scheiben%2C%20%C3%96ltanks.%20 

05.05.2021

April 2021


Richtig Lüften vermeidet Schimmelbildung! 

Das Lüften von Innenräumen ist nicht nur eine notwendige Maßnahme zur Vermeidung von Ansteckung mit dem Coronavirus. Auch im eigenen zu Hause ist richtiges Lüften sehr wichtig, denn durch das richtige Lüften von Räumen kann eine Schimmelbildung vermieden werden. Wichtig ist hierbei auch die jeweilige Nutzung der Räume mit zu berücksichtigen. Gerade in Schlafräumen ist es vorteilhaft nachts die Fenster angekippt oder sogar ganz geöffnet zu haben. Da dies aber gerade im Winter nicht jedermanns Sache ist, sollte direkt nach dem Aufstehend mit weit geöffneten Fenstern intensiv stoßgelüftet werden, um die Feuchtigkeit, die in der Nacht verdunstet, zu entfernen.

Auch Wohnräume bedürfen einer regelmäßigen Lüftung, mindestens 2-3 mal täglich eine Stoßlüftung. In Wintermonaten reichen oft schon jeweils 5 Minuten, im Frühling/Herbst 15 bis 20 Minuten. Allerdings sollten Sie auch beachten, ob Sie viele Pflanzen oder andere Feuchtigkeitsquellen wie beispielsweise aufgehängte Wäsche oder einen Zimmerspringbrunnen haben. Dann kann eine Öfteren  Lüftung nötig sein, um die sich ansammelnde Feuchtigkeit zu entfernen. Achten Sie immer darauf, ob Sie die Raumluft als „schlecht“ empfinden, oder ob sich sogar bereits Wassertröpfchen an Ihrer Fensterscheibe gebildet haben. Dann ist es höchste Zeit für eine intensive Stoßlüftung.

In der Küche und im Badezimmer kann durch Kochen oder Duschen schnell sehr viel Feuchtigkeit entstehen. Achten Sie darauf nach dem Kochen oder Waschen Ihre Fenster zu öffnen. Auf Textile Vorhänge sollte gerade in Badezimmern, in welchen eine eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit besteht, verzichtet werden, da in Ihnen Feuchtigkeit gesammelt werden kann.

Halten Sie beim Lüften auch gerne Innentüren geöffnet und sorge Sie mit weiteren offenen Fenstern für Durchzug. Was Sie allerdings vermeiden sollten, sind permanent gekippte Fenster. Diese treiben unnötig Ihre Energiekosten nach oben, da Ihre Heizung ständig dagegen „ankämpft“. Sollten Sie oder Ihre Kinder nachts bei gekippten Fenstern schlafen, sollten diese, nach der morgendlichen Stoßlüftung, tagsüber geschlossen werden.


Quelle:  https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-denmenschen/schimmel/richtig-lueften-schimmelbildung-vermeiden

27.04.2021


Katzensicherer und -gerechter Balkon - Was ist wichtig? 

Die Katze gilt als eines der beliebtesten Haustiere der Deutschen. Wer in einer Wohnung lebt und seinem Stubentiger trotzdem etwas mehr Freiheit ermöglichen möchte, sollte seinen Balkon katzensicher einrichten.

Damit man seine Katze auch unbeaufsichtigt guten Gewissens alleine auf dem Balkon Zeit verbringen lassen kann, braucht man ein Katzennetz, damit die Jagd nach einer Fliege oder ein vorbeifliegender Vogel nicht zum Absturz führt. Dunkle Netze sind besonders geeignet, da sie für das Auge nicht so auffällig sind. Ebenso sollte es UV- und Witterungsbeständig sein. Beachten Sie, wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen, kann es unter Umständen erforderlich sein, vor dem Anbringen des Netzes die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Entscheidend ist hierbei, ob es durch die Befestigung um einen unerheblichen Eingriff in die Bausubstanz handelt oder ob die Fassade des Hauses optisch erheblich beeinträchtigt wird.

Ungiftige Pflanzen auf Ihrem Balkon sind selbstverständlich Pflicht, da Katzen auch gerne mal an Grünzeug herumkauen. Informieren Sie sich vor dem Pflanzenkauf, welche hierbei unbedenklich aufgestellt werden können. Und stellen Sie doch auch eine Schale mit Katzengras auf. Oder gleich einen ganzen Balkonkasten, in die sich Ihre Katze gemütlich in die Sonne legen kann. Ebenso wird es Ihnen Ihre Mietze danken, wenn Sie ihr Aussichtsmöglichkeiten und kuschelige Schlafplätze anbieten.


Wir wünschen Ihnen und Ihrer Katze viel Spaß auf Ihrem Balkon!


Quelle:     https://www.haustiermagazin.com/den-balkon-katzensicher-machen/#:~:text=%20Katzensicherer%20Balkon%20%E2%80%93%20sch%C3%B6n%20&%20artgerecht%20gestalten,Katzennetz%20wird%20zwischen%20Decke%20und%20Balkonbr%C3%BCstung...%20More

Und    https://www.anwalt.de/rechtstipps/darf-ich-ein-katzennetz-oder-katzengitter-am-balkon-anbringen_185804.html

20.04.2021


Pollen und Insektengitter 

Kennen Sie auch das Geräusch von sirrenden Stechmücken, die in Sommernächten um Ihren Kopf schwirren? Oder besonders Allergiker haben im Frühjahr und im Sommer durch Pollenflug mit Heuschnupfen zu kämpfen. Damit man sobald der Winter sich verbschiedet hat, wieder frische Luft bei offenen Fenstern genießen kann, ist es ratsam seine Fenster gegen diese zwei Störungsquellen abzusichern. Um allerdings den positiven Effekt zu bekommen, den man möchte, sollte man bei der Installation eine Fachkraft zu Hilfe ziehen, da bereits kleine Fehler bei der Anbringung den gewünschten Nutzen wieder zunichtemachen können.

Eine einfache Form ist die Anbringung eines Spannrahmens mit einem entsprechenden Gitter. Hier muss der Rahmen passgenau in den Fensterausschnitt angepasst werden. Allerding braucht man bei dieser Methode einen geeigneten Platz zur Aufbewahrung, wenn die Pollen- bzw. Insektenzeit vorbei ist. Eine elegantere Methode ist die Montage eines speziellen Gitterrollos, das man je nach Bedarf runter oder hoch machen kann. Eine Nachrüstung dieser Rollos ist möglich. Sollte bei Ihrer Immobilie aber sowieso ein Fenstertausch anstehen, ist es ratsam dies gleich mit einzuplanen.

Wir wünschen Ihnen auch in der Pollen- und Insektenzeit eine erholsame Nachtruhe!


Quelle:  https://www.fensterbau-ratgeber.de/fenster/ratgeber/fenster-wie-bleiben-pollen-und-insekten-aussen-vor/#:~:text=Insekten-%20und%20Pollengitter%20k%C3%B6nnen%20installiert%20werden%2C%20ohne%20dass,daher%20am%20besten%20vom%20Fachmann%20installiert%20werden%20sollten.

14.04.2021


Umzug mit Umzugsunternehmen? 

Ein Sprichwort besagt: „Dreimal umgezogen ist wie einmal abgebrannt.“ Da kann es durchaus eine Überlegung Wert sein, ob man nicht zumindest einen Teil der Aufgaben einem Profi überlassen sollte. Gute Gründe dafür ein Umzugsunternehmen zu beauftragen sind: 


- Vom Packen und Abbau über den Transport bis zum Aufbau 

- Sicheres Verpacken von empfindlichen Gegenständen, damit auch alles den Umzug gut übersteht 

- Weniger Arbeit und weniger Zeitaufwand, da ein eingespieltes, routiniertes Team die Arbeit übernimmt. 

- Falls doch Schäden entstehen sollten, sind diese in der Regel versichert 


Haben Sie schon von unserem Umzugsservice für Senioren gehört? Wenn Sie Ihre Immobilie mit uns verkaufen, dann organisieren wir eine Umzugsfirma für Sie! Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an. 

 

Quelle: https://ratgeber.immowelt.de/umzugsunternehmen.html 

07.04.2021

März 2021


Gartentrend 2021 


Hat Ihre Immobilie einen Garten, der Ihnen zur Entspannung und Erholung dient? Einer der Gartentrends für das Jahr 2021 ist der Vogelgarten. Er gibt dem Gartenbesitzer die Möglichkeit verschiedene Piepmätze in ihrem Treiben zu beobachten. Hierzu können Vogelfuttersträucher, Schutzhecken und Versteckmöglichkeiten, sowie Nistplätze und Badestellen für die gewünschten gefiederten Gartenbewohner aufgestellt und gepflanzt werden. Auch das Anpflanzen von Insektenfreundlichen Pflanzen oder „Insektenhotels“ fördert die Ansiedlung vieler Vogelarten in Ihrem Garten. Und natürlich dürfen Sie einen gemütlichen, gut geplanten Sitzplatz für Sie nicht vergessen, bei dem Sie sich entspannt auf Beobachtungsposten begeben können. 


Quelle:  https://www.mein-schoener-garten.de/gartengestaltung/ideen/gartentrends-27996 

23.03.2021


Nießbrauchrecht

Unter Nießbrauchrecht wird das Recht bezeichnet eine Immobilie ganz oder teilweise zu bewohnen, ohne der Eigentümer dieser zu sein. Geregelt wird dieses in § 1093 BGB. 

Dieses Recht kann besonders dann sinnvoll sein, wenn Eltern bereits zu ihren Lebzeiten ihre Immobilie ihren Kindern übertragen möchten oder man sicher gehen möchte, dass der Lebenspartner auch nach dem eigenen Tod weiter in der Immobilie leben darf. Denn auch bei einem Eigentümerwechsel darf der Bewohner mit Nießbrauchrecht weiter in der Immobilie wohnen bleiben. Dieses wird im Grundbuch eingetragen.  

Ein Verkaufspreis einer solchen Immobilie fällt in der Regel niedriger aus, da der Wert der Immobilie in Höhe des Wertes des Wohnrechts gemindert wird. Sollte man über eine Eintragung eines Nießbrauchrechts nachdenken, sollten man sich auf jeden Fall von einem Experten beraten lassen. 

 

Quelle: https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/wohnrecht 

 

23.03.2021


Tierhaltung in Mietwohnungen - Wie ist die Rechtslage?

Bereits im Jahr 1993 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein absolutes Verbot von Haustieren in Mietverträge unzulässig ist. Allerdings hängt es von der Tierart ab, ob die Haltung einer Genehmigung des Vermieters bedarf oder nicht. So dürfen Kleintiere, zu denen Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster und Mäuse sowie Fische oder Wellensittiche gehören, ohne eine weitere Genehmigung in einer Mietwohnung gehalten werden.  

Anders sieht es allerdings bei Hunden, Katzen, Papageien, Frettchen, Ratten und Exoten wie Schlangen und Echsen aus. Auch hier darf kein generelles Verbot ausgesprochen werden, allerdings muss hierbei eine Meldung erfolgen und vom Vermieter eine Genehmigung eingeholt werden. Über Haltung dieser Tiere entscheidet der Vermieter oder im Einzelfall ein Richter. Haustiere dürfen hierbei nur mit einer nachvollziehbaren Begründung abgelehnt werden. Eventuell kann eine Haustierhaftpflicht eine Voraussetzung darstellen und natürlich muss sich der Tierhalter an die Hausordnung halten. Für Blinden- oder Therapiehunde gilt diese Regelung nicht, sie bedürfen keiner Genehmigung, wenn sie als solche bescheinigt sind. 

Die Tierhaltung in Eigentumswohnungen ist prinzipiell erlaubt. Allerdings können von der Eigentümergemeinschaft gewisse Einschränkungen beschlossen werden. Beispiele hierfür sind Freilauf von Hunden und Katzen auf Gemeinschaftsflächen oder die Haltung gefährlicher Arten. 

 

Quelle: https://www.mietrecht.com/haustiere/ 

 

16.03.2021


Sichern Sie sich Niedrigzinsen für Ihre Anschlussfinanzierung mit einem Forward-Darlehen!

Seit einigen Jahren freuen sich alle, die einen Immobilienkredit brauchen über extrem niedrige Zinsen. Vor ca. 20 Jahren lag der Zinssatz noch bei durchschnittlich 6,5 Prozent pro Jahr. Diese sind auf durchschnittlich 0,6 Prozent gesunken.  

Mit einem Forward-Darlehen kann man sich die jeweils aktuellen Zinsen für seine Anschlussfinanzierung sichern. Wer dies in den letzten zwei Jahrzehnten getan hat, hat allerdings auf Grund sinkender Zinssätze draufbezahlt. Somit ist die Nachfrage nach diesen Produkten immer weiter zurück gegangen.  

Doch ist es jetzt nicht Zeit zum Umdenken? Die Wahrscheinlichkeit, dass die Bauzinsen in den nächsten Jahren wieder ansteigen. Bei den aktuell extrem niedrigen Zinsen und Forward-Aufschlägen auf Rekordtief, ist eine Absicherung gegen zukünftig höhere Zinssätze günstiger denn je zu bekommen.  

Wir beraten Sie gerne über die besten individuellen Anschlussfinanzierungsmöglichkeiten für Sie!  

 

Quelle:  https://www.handelsblatt.com/finanzen/anlagestrategie/trends/handelsblatt-testet-so-sichern-sich-immobilienbesitzer-die-niedrigzinsen/26891868.html 

 

09.03.2021


Anbau eines Wintergartens?

Gerade in kalten Wintertagen bietet ein Wintergarten eine schöne Entspannungsmöglichkeit. Hier ein paar Tipps, falls Sie überlegen sich einen Wintergarten zu bauen. 

Wichtig ist es im Vorfeld gut zu Planen. Welche Inneneinrichtung sollte auf jeden Fall im neuen Wintergarten Platz haben? Soll er mehrere Zimmer miteinander verbinden? Hierbei kann man sich professionelle Hilfe von Architekten oder speziellen Fachplanern suchen oder Wintergarten-Kataloge mit unterschiedlichen Modellen zu Rate zu ziehen. Achten Sie hierbei auf Qualität und vergleichen Sie Preise, das kann späteren Ärger verhindern. 

Es gibt sogenannte Wohnwintergärten, die normal beheizt und wie ein normales Zimmer ganzjährig benutzt werden. Eine andere Form ist der Kaltwintergarten, der nicht oder nur sehr wenig beheizt werden und oftmals aus einer umgewandelten Terrasse gebaut wurden. Auch dieser kann an sonnigen Wintertagen ein herrlicher Platz zur Entspannung sein. Lassen Sie sich über Kosten, Baumaterialien (Holz, Aluminium, Kunststoff) im Vorfeld von einem Fachmann beraten. 

Meist ist kein komplettes Baugenehmigungsverfahren erforderlich, eine Bauanzeige bei der Gemeinde reicht meist. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde, welche Unterlagen erforderlich sind. 

 

Quelle:  https://www.mein-schoener-garten.de/gartenpraxis/indoor/wintergarten-richtig-planen-und-bauen-die-wichtigsten-tipps-10476 

03.03.2021

Februar 2021


Homeoffice - Typen

Durch die Corona-Pandemie hat sich für viele von uns der Arbeitsalltag verändert. Wer nun im Homeoffice arbeitet, musste sich auf neue Gegebenheiten einstellen und auch seine Arbeitsgewohnheiten verändern. Welche unterschiedlichen Typen kann man hier beobachten? 


1. Der Durchorganisierte 

- Frisch geduscht, ordentlich angezogen und frisiert 

- Aufgeräumter Schreibtisch 

- To-Do-Liste für den Arbeitstag 

- Setzt sich eigenständig Fristen zur Auftragserledigung 

- Überprüft vor Meetings Kamera und Mikro 

2. Der Chaot 

- Gern noch im Schlafanzug und ungeduscht 

- Arbeitet auch gern auf dem Sofa oder im Bett 

- Arbeitet nicht nach Plan 

- Genießt entspannten Alltag 

- Nach eigenen Vorstellungen mit Kreativität 

3. Der Kommunikative 

- Bleibt im ständigen Austausch mit Kollegen 

- Kümmert sich, dass es allen gut geht 

4. Der Unsichere 

- Kamera und Mikro “gehen nicht” 

- Mag die digitale Welt nicht 

- Freut sich auf das Ende der Homeoffice-Zeit 

5. Der Genießer 

- Gönnt sich bei der Arbeit leckeren Kaffee oder Tee oder auch mal einen kleinen Snack.  

- Verlagert den Arbeitsplatz auch mal gerne auf den Balkon  

- Macht das Beste aus der Situation und will sich dabei sowohl wie möglich fühlen 

6. Mama / Papa 

- Doppelter Stress mit Arbeit und Kinderbetreuung bzw. Homeschooling 

- Schaffen das eigentlich Unmögliche 

Erkennen Sie sich in einem Homeoffice-Typ wieder? 

 

Quelle: https://www.genialetricks.de/6-homeoffice-typen/ 

23.02.2021


Grundsteuerreform - Baden-Württemberg geht voran

Seit Ende 2019 ist das Steuerrecht zur Grundsteuer nicht mehr allein Sache des Bundes, sondern kann von den Ländern eigenständig geregelt werden. Baden-Württemberg geht seit kurzem als erstes Bundesland mit einer eigenen Steuerregelung voran.  

Bislang wurde die Grundsteuer in Abhängigkeit von Grund und Boden und der darauf stehenden Gebäude berechnet. Ab 2025 gilt nun die reine Bodenwertsteuer. Diese bezieht die Bebauung nicht mehr mit ein, sondern orientiert sich nur noch an den bekannten, regelmäßig fortgeschriebenen Bodenrichtwerten. Eigentümer müssen dann keine Angaben über Wohnflächen, Sanierungen, Nutzflächen, Anbauten oder ähnliches machen und Finanzämter diese nicht mehr überprüfen. Positive Effekte sind ein größeres Marktangebot an bebaubaren Flächen und mehr Investitionen in Gebäuden, sowie die Mietenentwicklung. Da diese Bodenwertsteuer einen Teil der Bodenrenten abschöpft, profitiert von der neuen Versteuerung die Allgemeinheit, belastet werden eher diejenigen, die überdurchschnittlich viel oder wertvollen Grundbesitz haben. 

 

 

Quelle: https://www.handelsblatt.com/meinung/kolumnen/homo_oeconomicus/kolumne-homo-oeconomicus-baden-wuerttemberg-macht-vor-wie-sich-die-grundsteuer-reformieren-laesst/26678424.html?ticket=ST-9582536-lcobNfATju6znh0T3RMC-ap3 

17.02.2021


Ökonomisch Vorgehen bei Altbausanierung

Wer gerne eine Altbauimmobilie kaufen möchte, muss mit Sanierungskosten rechnen. Oftmals ist es bei den Renovierungsarbeiten nicht getan neue Tapeten an die Wand zu bringen, sondern es muss auch mit neuen Bodenbelegen, neuen Wasser- und Elektroleitungen oder einer neuen Verputzung der Wände gerechnet werden. 

Gut beraten ist, wer beim Kauf eines Altbaus, nicht bei der Begutachtung spart. Andernfalls könnte es zu kostspieligen Zusatzkosten kommen. Blei- oder Asbestrohre oder Hausschwamm unter den Böden sind hierbei klassische Sanierungsfallen. 

Neben den Materialkosten muss auch mit Kosten für die Arbeitsleistung des Handwerkers kalkuliert werden. Der übliche Stundenlohn liegt hierbei bei 40-60 Euro, manchmal wird auch noch bearbeiteter Quadratmeterzahl abgerechnet. Grob kann man die anfallenden Sanierungskosten zur Hälfte in Materialkosten und zur anderen Hälfte in Arbeitskosten teilen.  

Möchte man Kosten einsparen und verfügt selbst über handwerkliches Geschick, kann ca. 30 Prozent der Kosten sparen, wenn er Arbeiten selbst vornimmt. Eine Einsparung von 50 Prozent ist hierbei nicht realistisch, da auch bei Eigenleistung Werkzeuge und Zeit benötigt werden. 

Handwerker günstig in “Schwarzarbeit” zu beauftragen ist nie ratsam und kann sehr teuer werden. Man muss mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen. 

 

Quelle : https://www.wiwo.de/finanzen/immobilien/serie-innausbau-teil-1-so-gehen-sie-bei-der-altbaumodernisierung-oekonomisch-vor/26753886.html 

09.02.2021


Höhere Heizkosten für den Klimaschutz- Vermieter sollen an Kosten beteiligt werden


In Deutschland wird 2021 ein CO2-Preis eingeführt, um das Klima zu schützen. Dieser CO2-Preis macht ab 2021, ansteigend bis 2025, Kosten für Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl teurer. Heizkosten werden hierdurch für viele Verbraucher teurer. Momentan wird in der Politik darüber diskutiert, für diese zusätzlich anfallenden Kosten nicht nur den Mieter in die Pflicht zu nehmen, sondern diese Mehrkosten zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen. Ein Mieter könne schließlich nichts dafür, wenn weiter die alte Ölheizung in Betrieb bleibtAndererseits kann natürlich auch argumentiert werden, warum der Vermieter für ein evtl. schlechtes Heizverhalten oder hohen Warmwasserverbrauch seines Mieters mit bezahlen soll.  

 

Quelle: https://www.welt.de/wirtschaft/article216265542/CO2-Preis-Vermieter-sollen-sich-an-teureren-Heizkosten-beteiligen.html 
 


03.02.2021

Januar 2021


Tipps für Neu-Hausbaubesitzer


Die Freude ist groß, das erste eigene Haus ist gekauft. Der Umzug von der Mietwohnung ins erste Eigenheim steht an. Was sind hierbei ganz klassische Fallen.  

Wer von der kleinen Mietwohnung ins eigene teure Haus zieht, spart oftmals bei den Heizkosten, indem nur leicht oder manche Räume erst gar nicht geheizt werden. Doch gerade Neubauten müssen gut durchgelüftet und konsequent beheizt werden, da das beim Bau verwendete Wasser ausdünsten muss, um Schimmelbildung zu vermeiden. 

 

Ein weiterer Tipp ist es, Räume nicht leer und unwohnlich zu lassen, da bisher kein Mobiliar vorhanden ist. Dies kann dazu führen, dass man sich im neuen eigenen Heim nicht zu Hause fühlt. Auch ist es ratsam sich einen “grundsauberen Lebensstil” anzugewöhnen, da man ein großes Haus meist nicht nach dem gleichen Zeitplan komplett putzen kann, wie eine kleine Wohnung. Herrscht allgemein wenig Chaos, reicht oft Putzen bei Bedarf aus. 

Ganz wichtig ist auch, die Partnerschaft nicht zu vernachlässigen. Im Baustress und der neuen Organisation ist man oft sehr angespannt. Versuchen Sie trotzdem Zeit für Ihre Beziehung zu nehmen. Schließlich haben Sie sich extra ein gemeinsames zu Hause gekauft, um mit Ihrem Partner in die Zukunft zu starten. 

 

Quelle: https://www.bau-welt.de/ratgeber/news-zu-ratgeberthemen-wie-wohngesundheit-energiesparen/detail/typische-fehler-von-neu-hausbesitzern.html 


 


26.01.2021


Scheidung – Was ist mit der gemeinsamen Immobilie?


Manchmal kommt es anders im Leben als geplant. Der Traum eines gemeinsamen Lebens ist geplatzt und es kommt zur Scheidung. Doch was wird aus der gemeinsamen Immobilie? Wurde vor der Heirat kein Ehevertrag abgeschlossen, gelten deutsche Ehen rechtlich als Zugewinngemeinschaften und somit wird auch die Vermögensaufteilung über den sog. Zugewinnausgleich geregelt. Hierbei werden, bis auf wenige Ausnahmen, die Anfangsvermögen beider Ehepartner zu Beginn der Ehe mit dem Endvermögen zum Tag des Scheidungsantrages gegenübergestellt. Der Zugewinn ist hierbei die Differenz beider Beträge. 

Muss ein Immobilienbesitz durch eine Scheidung aufgeteilt werden, gibt es einige Besonderheiten.  Hierbei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine gemeinsame Immobilie handelt, oder die Immobilie einem Ehepartner alleine gehört. 

Ist im Grundbuch nur ein Ehepartner als Eigentümer eingetragen, so bleibt dieser auch im Scheidungsfall alleiniger Eigentümer.  Allerdings kann dies finanzielle Auswirkungen für den Zugewinnausgleich haben. Etwa wenn das Haus/die Wohnung während der Ehe gebaut, gekauft oder umgebaut wurde. Doch auch bei alleinigem Eigentum eines Ehepartners gibt es bis zum Ende des Scheidungsverfahren einiges zu beachten. So darf beispielsweise die Immobilie nicht ohne Zustimmung des anderen Ehepartners verkauft werden.  

 

Gehört die Immobilie beiden Ehepartnern, so stehen im Falle einer Scheidung mehrere Fragen offen.  Wem wird das Haus gehören? Wer darf darin wohnen? Soll das Haus/die Wohnung behalten oder verkauft werden? Hierbei gibt es mehrere Möglichkeiten.  


  • Ein Partner übernimmt die Immobilie und bezahlt den anderen aus 
  • Das Haus/die Wohnung wird verkauft und der Gewinn wird aufgeteilt 
  • Gibt es gemeinsame Kinder, kann die Immobilie übertragen werden 
  • Manchmal ist es möglich Eigentum in zwei abgeschlossene Einheiten aufzuteilen 
  • Kann keine Einigung erfolgen, ist die letzte Möglichkeit eine Teilungsversteigerung 

 

Quelle: https://ratgeber.immowelt.de/a/zugewinnausgleich-was-passiert-nach-der-scheidung-mit-der-immobilie.html  
 


20.01.2021


Schnee auf der Straße und Eiszapfen am Dach – Worauf müssen Hausbesitzer in der Winterzeit achten? 


Es hat Frost, es schneit, es ist vereist. Im Winter sollten Hausbesitzer auf einige Dinge achten. 

Im Normalfall ist Schnee auf fachgerecht installierten Solaranlage kein Problem und auch der dadurch bedingte Ertragsausfall ist nicht nennenswert. Meist rutscht der Schnee von selbst von den Modulen wieder ab. Ist es allerdings ein sehr schneereicher Winter und die Schneelast sehr hoch, so könnten diese beschädigt werden. Es ist ratsamdie Solarmodule im Frühjahr nach einem solchen Winter nach Defekten zu untersuchen und diese zu reparieren. Keinesfalls sollte dies im Winter versucht werden, da die Unfallgefahr hierfür viel zu groß ist. 

In sehr schneereichen Wintern sollten Hausbesitzer ebenso immer ein Auge auf die Schneelast auf dem Dach des Hauses haben, da dies für die Standsicherheit des Hauses durchaus gefährlich werden kann. Auskünfte über Grenzwerte können hierbei bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingeholt werden.  Als Laie sollte man allerdings nicht das Dach betreten. Gewöhnlich übernehmen das Räumen von schneeüberlasteten Dächern Dachdecker oder bei akuter Einsturzgefahr auch die Feuerwehr.  

Bäume, die in der Nähe des Hauses stehen, sollten ebenfalls regelmäßig von der Schneelast befreit werden. Schnee kann man hierbei leicht beispielsweise mit einem Besen oder Stock herunterschütteln. 

Bilden sich Eiszapfen an Dachrinnen besteht eine Gefahr für Fußgänger und parkende Autos. Diese müssen unverzüglich entfernt werden oder, sollte dies nicht zügig möglich sein, Warnhinweise aufgestellt werden. 

In besonders kalten Winterzeiten sollten Hausbesitzer besonders auf ihre Wasserrohrleitungen achten. Frieren diese ein, kann es schnell passieren, dass diese kaputt gehen und einen hohen Schaden nach sich ziehen. Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass das Haus ausreichend beheizt wird und alle Wasserhähne regelmäßig kurz aufgedreht werden. In extrem kalten Nächten kann es auch durchaus sinnvoll sein, nachts das Wasser abzustellen um Frost vorzubeugen. 

Kommen Sie und Ihr Haus gut durch den Winter! 

 

Quelle:

https://ratgeber.immowelt.de/a/schnee-und-eiszapfen-auf-dem-dach-darauf-muessen-hausbesitzer-im-winter-achten.html 

https://praxistipps.focus.de/wasserleitung-vor-frost-schuetzen-so-gehts_48162 


13.01.2021

2020

Dezember 2020


Strenge Feinstaubregeln für Kaminöfen


Die Bundesimmissionsschutzverordnung besagt, dass ab dem 1. Januar 2021 Kaminöfen, die vor 1995 eingebaut wurden nicht mehr in Betrieb genommen werden dürfen, es sei denn, sie wurden mit Feinstaubfiltern nachgerüstet. Für alle Öfen, die zwischen dem 1. Januar und dem 21. März 2010 eingebaut wurden, ist eine Nachrüstung bis Ende 2024 erforderlich. 

Ausgenommen von dieser Regelung sind beispielsweise alte Kamin, die vor 1950 gebaut wurden oder offene Kamine. 

Sind Sie sich nicht sicher über das Zulassungsjahr Ihres Ofens, schauen sie einfach auf das angebrachte Typschild oder fragen Sie Ihren Schornsteinfeger. 

 

Quelle: Stiftung Warentest Finanztest Ausgabe Januar 2021 


28.12.2020


Anstieg der Immobilienpreise trotz der Corona-Krise


Trotz anhaltender Coronapandemie und damit verbundener Rezession sind die Immobilienpreise von Juli bis September 2020 weiter im Aufschwung. So liegen diese durchschnittlich 7,8 Prozent höher als im gleichen Zeitraum vor einem Jahr.  

Experten rechnen auch weiter mit einem Aufwärtstrend, da an vielen Orten nicht ausreichend gebaut wurde und somit Wohnungen knapp und teuer seien. Auch Investoren stecken ihre Gelder zum Werterhalt zunehmend in Immobilien, was das Angebot kleiner und die Preise somit weiter ansteigen lässt. Eine Immobilie stellt somit weiterhin eine lohnenswerte Kapitalanlage dar. 


Quelle: https://www.wiwo.de/finanzen/immobilien/statistisches-bundesamt-preise-fuer-wohnimmobilien-mit-staerkstem-anstieg-seit-fast-vier-jahren/26656674.html


17.12.2020


Wohngebäudeversicherung - Wozu?


Plötzlich tropft Wasser durch die Wand – Wasserrohrbruch. Ein Hagelsturm zerstört die Dachfenster. Schnell ist ein Schaden von mehreren tausend Euro entstanden. Gut, wenn für solche Fälle vorgesorgt ist und der Eigentümer eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat. Zwar zählt sie nicht zu den Pflichtversicherungen, da sie nicht zum Schutz Dritter dient, kann aber beispielsweise im Brandfall vor einem kompletten finanziellen Ruin schützen. Die Wohngebäudeversicherung ist für Sie da bei Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden.  

Möchten Sie die Immobilie durch eine Bank finanzieren, so ist die Absicherung durch eine Wohngebäudeversicherung Bedingung für die Gewährung eines Kredits. 

Quelle: https://ratgeber.immowelt.de/a/die-wohngebaeudeversicherung-schutz-vor-risiken.html 


09.12.2020

November 2020


Wohneigentümergesetzt (WEG)- Reform 

Ab 1. Dezember 2020 sollen Sanierungen, Modernisierungen, Umbauten (zur Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Einbau eines Glasfaseranschlusses..) oder beispielsweise der Einbau von Elektrosäulen für Elektrofahrzeuge möglich sein ohne eine Mehrheit in der Eigentümergemeinschaft, wenn die Kosten vom Antragsteller selbst übernommen werden. So können wichtige Investitionen durchgeführt werden, ohne dass finanzschwächere Eigentümer überfordert werden. 

 

Quelle: https://www.n-tv.de/ratgeber/Neue-Regeln-fuer-Wohnungseigentuemer-article22089159.html 

25.11.2020


KfW-Förderprogramme für Neubauimmobilien

Die KfW Bank unterstützt Sie mit Ihren Förderprogrammen beim Kauf oder Bau eines selbst genutzten Neubaus. Hierbei gibt es zwei Formen, zum einen direkt ausgezahlten Zuschuss, wie beispielsweise das Baukindergeld oder einen günstigen Kredit. Im KfW-Wohneigentumsprogramm beispielsweise ist ein Kreditbetrag von bis 100.000 Euro mit einem effektiven Jahreszins ab 0,84% zur Finanzierung eines Baugrundstückes und Baukosten bzw. zur Finanzierung des Kaufpreises möglich. Voraussetzung hierbei ist, dass die Immobilie selbst genutzt wird. Ferienwohnungen, vermietete oder gewerblich genutzte Flächen, sowie die Nachfinanzierungen bereits begonnener Projekte oder das Erweitern von Wohnraum wird hierbei nicht gefördert.  

Planen Sie den Erwerb eines Neubaus oder den Bau einer neuen Immobilie, informieren Sie sich über Ihre individuellen Konditionen. 

 

Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentumsprogramm-(124)/Original-124.html 

18.11.2020


Das neue Gebäudeenergiegesetzt (GEG)

Seit dem 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Es ersetzt das bisher geltende Energieeinsparungsgesetz, die Energiesparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Das neue moderne Gesetz beinhaltet wie das bisher geltende Energieeinsparrecht Anforderungen an die energetische Qualität und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäude sowie die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen.  

Neu sind unter anderem, dass der beim Neubau bestehenden Pflicht der Nutzung regenerativer Energien auch durch die Nutzung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien nachgekommen werden kann. Ebenfalls neu ist, dass in Energieausweisen die Kohlendioxidemission, die sich aus dem Primärenergiebedarf bzw. -verbrauch ergeben, angegeben werden müssen.  

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 wurde im GEG sowohl die Regelung zur Einschränkung des Einbaus neuer Ölheizungen ab 2026 normiert als auch eine obligatorische energetische Beratung des Eigentümers bzw. des Käufers im Falle einer größeren Sanierung bzw. Eines Verkaufes festgehalten. 

 

Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/energieausweise/gebaeudeenergiegesetz-node.html 

11.11.2020


Immobilienkauf ohne Trauschein 

Wer als unverheiratetes Paar gemeinsam eine Immobilie kaufen möchte, sollte einige Dinge beachten. Es besonders von Vorteil bereits im Vorfeld abzuklären, was im Falle einer Trennung oder im Todesfall eines Partners geschehen soll. 

Zur Absicherung einer eventuellen Trennung sind besonders ein Partnerschaftsvertrag oder die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechs (GbR) geeignet. Ein Erbvertrag kann regeln, was im Todesfall eines Partners geschehen soll.  Werden keine solchen individuellen Regelungen getroffen, gilt grundsätzlich das, was das Gesetz besagt und was im Grundbuch eingetragen ist. Denn rein rechtliche gilt der als Eigentümer einer Immobilie, der im Grundbuch eingetragen ist. Ist im Grundbuch nur ein Partner eingetragen, gilt dieser als alleiniger Eigentümer, selbst wenn der andere Partner einen Großteil der Immobilie finanziert hat. Wem zu welchem Anteil eine Immobile gehört, lässt sich am besten durch einen Partnerschaftsvertrag oder die Gründung einer GbR lösen. Lassen Sie sich hierbei von einem Notar beraten, was in ihrem individuellen Fall die beste Lösung ist. 

03.11.2020

Oktober 2020


Neu im Angebot: Dachgeschosswohnung in Rheinstetten als Kapitalanlage

- Baujahr: 1969
- 79 qm, 3 Zimmer, 4. Stock
- Renovierungsbedürftig
- Vermietet
- 1 Garagenstellplatz

29.10.2020


Förderprogramm ”Energieeffizienzfinanzierung - Sanierung 

 

Das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg und der L-Bank unterstützt Immobilienbesitzer, die eine vor dem 1. Februar gebaute Wohneinheit umfassend energetisch sanieren lassen, sowie Käufer frisch sanierter älterer Wohngebäude. Hierbei kann eine Kredithöhe von 5.000 - 120.000 Euro gefördert werden.  

Neben den Kosten für die Sanierungsmaßnahmen werden auch Kosten für Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen eines Energieeffizienzexperten berücksichtigt. 

Anträge können bei Ihrer Hausbank gestellt werden. Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2021 begrenzt. 


21.10.2020


Baukindergeld wird verlängert

Das Baukindergeld unterstütz Familien beim Bau selbst genutzten Wohneigentums. Einen Antrag kann jeder stellen, der Kindergeldberechtigt ist und in deren Haushalt mindestens ein Kind wohnt, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ebenfalls darf das zu versteuernde Haushalteinkommen 90.000 EUR (bei einem Kind, je weiteres Kind plus 15.000 EUR) nicht überschreiten. Der Zuschuss beträgt 12.000 EUR pro Kind (verteilt auf zehn Jahre je 1.200 EUR). 

Die Antragsfrist wurde auf den 31. März 2021 verlängert! 

14.10.2020


Neu im Angebot: Schöne Maisonette-Wohnung in Rheinstetten

- Baujahr: 1995, 2017 zuletzt modernisiert
- Tolle Ausstattung: Feinsteinzeug auf dem Boden, neues Badezimmer, neue Küche
- 2 Balkone, sehr schöner Ausblick Richtung Westen
- 98 qm Wohnfläche über 2 Stockwerke
- Eigener Keller und 1 KfZ-Stellplatz

03.10.2020

September 2020


Baukindergeld nur noch bis zum Jahresende?

Um noch das Baukindergeld zu bekommen, muss noch dieses Jahr eine Immobilie kaufen oder die Baugenehmigung bekommen. Evtl. wird die Frist verlängert!

18.09.2020


Neu im Angebot: Einfamilienhaus "altes Zollhaus" in Rheinstetten mit eigenem Garten

- Baujahr: 1935, mehrfach modernisiert, inkl. neuem Dach und Fenster
- 292 qm Grundstück inkl. eigenem Garten und Pool
- 125 qm Wohnfläche auf 3 Geschosse
- 2 Stellplätze.

Früher


Neu im Angebot: 6-Familienhaus in Offenburg für Kapitalanleger, Top Rendite

- Baujahr: 1960, energetische Gesamtmodernisierung im Jahre 2010
- 401 qm Wohnfläche
- Voll vermietet, hohe Mietqualität
- Top Rendite
- zzgl. 5 Einzelgaragen.


Wir bieten auch die interaktive Online-Besichtigung an 

Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Krise) bieten wir Ihnen auch die Online-Besichtigung an. Bitte sprechen Sie uns dies bezüglich an.

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Austauschpflicht für alte Heizkessel

Heizkessel für flüssige und gasförmige Brennstoffe, die vor dem 1.10.1978 verbaut wurden, müssen ausgetauscht und erneuert werden.

Folgende Heizkessel sind von der Austauschpflicht befreit und genießen Bestandsschutz:

- Niedertemperatur-Heizkessel,

- Brennwertkessel und

- Heizkessel mit einer Leistung unter 4 kW und über 400 kW.


Der Austausch von alten, nicht außentemperaturgeführten Standard-Konstanttemperaturkessel ist notwendig und sinnvoll.

Mehr Infos erhalten Sie hier (klick).


Immobilie verkaufen und dennoch mietfrei wohnen bleiben

Besonders die Generation 60 Plus stellt sich oft die Frage: "Gerne möchte ich in meinem Häuschen wohnen bleiben, aber was ist, wenn das Geld nicht reicht?" Es gibt Möglichkeiten, die Immobilie zu verkaufen und dennoch mietfrei drin wohnen zu bleiben. Sprechen Sie mich an.


Top Vermietet durch Modernisierung/Sanierung

Für unseren Kunden haben wir uns um die Modernisierung / Sanierung einer Wohnung gekümmert. Dadurch ist die Wertigkeit der Immobilie deutlich gestiegen und die Wohnung für Mieter deutlich attraktiver geworden.

Altes Wohnzimmer

Altes Badezimmer

Neues Wohnzimmer

Neues Badezimmer


Immobilienpreise steigen ungebremst weiter

Gut für Immobilienbesitzer aber schlecht für Kaufinteressenten und Mieter: Wie das Statistische Bundesamt bekannt gab, findet der Preisanstieg auf den deutschen Immobilienmärkten einstweilen kein Ende. In den sieben größten Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt/Main, Stuttgart und Düsseldorf) wurde zuletzt auf Jahressicht ein Preisanstieg von 10 Prozent bei Ein- und Zweifamilienhäusern und von 8,6 Prozent bei Eigentumswohnungen verzeichnet. In den weiteren Großstädten lag die Preissteigerung bei ca. 7 Prozent. Teurer wird es aber auch abseits der urbanen Zentren: Um 4,2 Prozent legten die Wohnimmobilienpreise in ländlichen Gegenden mit geringer Bevölkerungsdichte zu. Daran dürften die günstigen Finanzierungskonditionen großen Anteil haben, die den Kreis möglicher Käufer verbreitern. So gibt es bei guter Bonität mittlerweile schon Immobilienkredite für 0,5 Prozent, Tendenz weiter sinkend. Im bundesweiten Durchschnitt verteuerten sich Behausungen um 5,2 Prozent. Eine Blasengefahr sehen die meisten Experten aber weiterhin nicht.


Haus oder Wohnung verkaufen mit Schulden

Oft wird ein Haus oder Wohnung verkauft, die noch belastet wird. Wie läuft das aber beim Verkauf? In der Regel wird die Immobilie zu einem höheren Preis verkauft, als die Restschuld, also die Forderung der Bank, ist. Beim Notar wird dann vereinbart, dass der Kaufpreis-Erlös abzüglich die Restschulden, zzgl. Gebühren und einer möglichen Vorfälligskeitsentschädigung an den Verkäufer geht. Dies geht alles Zug um Zug. Die Bank erhält Ihre offene Forderung, der Verkäufer den Restbetrag und der Käufer bekommt eine lastenfreie Immobilie. Der Käufer kann aber auch das Darlehen des Verkäufers übernehmen. Dies ist in der Praxis eher unüblich, da der bestehende Kreditvertrag aus der Vergangenheit oft noch einen höheren Darlehenszinssatz aufweist, wie er heute bei einem Neuabschluss bekommen sollte.

Die Vorfälligkeitsentschädigung wird von der Bank ausgerechnet und fällt an, wenn das Darlehen vor Zinsbindungsende durch den Verkauf aufgelöst wird. Die Bank verlangt dies, da ihr Zinsen entgehen. Beträgt die Zinsbindung mehr als 10 Jahre, können Darlehensnehmer dennoch nach dem 10 Jahr das Darlehen ohne Gebühren sonder kündigen (§489 BGB)


Wie Sie einen schlechten Makler erkennen

Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass sich auch im Immobiliengeschäft schwarze Schafe finden und Makler tätig sind, denen der Profit wichtiger ist, als die Wünsche und Vorstellungen des Kunden. Dennoch muss man die Vorzüge eines Immobilienmaklers hervorheben. Ein professioneller Makler hat bei weitem mehr Möglichkeiten, eine Immobilie zum richtigen Preis und schnellstmöglich zu verkaufen. Er bringt bereits einen Kreis an Interessenten mit sich, hat sich idealerweise ein breit gefächertes Netzwerk aufgebaut und erreicht somit mehr potentielle Käufer. Zudem weiß ein professioneller Makler, worauf es ankommt, wo die Fallstricke im Immobiliengeschäft gespannt sind und wie man diesen ausweichen kann. Damit sie nicht an einen schlechten Makler geraten, wollen wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten, woran Sie diesen erkennen. Mit dem richtigen Hintergrundwissen ist es auch für Laien möglich, eine Kooperation mit einem Semi-Makler zu vermeiden und an einen professionellen Immobilienmakler zu geraten, der den Verkauf ihrer Immobilie zum bestmöglichen Preis möglich macht. Um zu erläutern, was einen professionellen Makler ausmacht, werden wir daher auf die häufigsten Fehler beim Immobilienverkauf eingehen, denn Sie können gewiss sein, dass ein schlechter Makler eben diese begeht.


Baugeldzinsen niedrig wie selten

Die schwelenden weltwirtschaftlichen Unsicherheiten – von Handelskonflikten über Brexit bis hin zu Schuldenkrisen – bereiten den internationalen Investoren zunehmend Sorgen. Auch die beträchtlichen Schwankungen der letzten Zeit an den Finanzmärkten tragen dazu bei. Viele Anleger flüchten sich daher in deutsche Staatsanleihen. Deren Rendite sinkt entsprechend, im März bei zehnjähriger Laufzeit wieder einmal bis in den Negativbereich. Da sich auch die Konditionen für Immobilienfinanzierungen daran orientieren, ist Baugeld derzeit so günstig zu bekommen wie selten zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik. Für 5-jährige Darlehen werden aktuell unter optimalen Bedingungen weniger als 0,8 Prozent verlangt, für 10-jährige unter 1,0 und für 15-jährige häufig weniger als 1,5 Prozent. Gute Zeiten also, um eine Anschlussfinanzierung abzuschließen oder einen neuen Immobilienkredit aufzunehmen. Um die attraktivsten Konditionen am Markt zu erhalten, lohnt sich eine professionelle Finanzierungsberatung – automatische Online-Vergleichsprogramme haben oft nennenswerte Lücken.


3 Tipps zur Wertsteigerung für Ihre Immobilie


1. Tipp: Eine Dachreinigung rundet den Außeneindruck ab
Ebenso wie für die Fassade, gilt die Entfernung von Moosen und Umgebungsablagerungen auch für Ihr Dach. Ein gepflegtes Dach verleiht Ihrer Immobilie einen hochwertigen Außeneindruck, so dass Sie auch mit dieser Maßnahme für eine Wertsteigerung sorgen. Wenn Sie den Verkauf einplanen, gehört die Dachreinigung inklusive der Reinigung aller Regenrinnen und Abläufe zu den Aufgaben, die Sie auf jeden Fall vornehmen lassen sollten. Bei dieser Gelegenheit können Sie gleich vom Fachmann prüfen lassen, ob das Dach dicht und intakt und die Regenrinne ohne undichte Stellen ist. Dem entsprechend handelt es sich bei einer

professionellen Dachreinigung nicht nur um eine ästhetische Maßnahme. Unerkannte Mängel an Dächern und Abläufen sind ein hohes Risiko für Feuchtigkeitsschäden im Haus. Feuchte entsteht vor allem dort, wo Moose und Flechten wachsen und das Regenwasser aufnehmen. Nach einer Reinigung der Dachziegel können Sie dieses Risiko ausschließen oder eventuelle Mängel sofort beheben lassen.


2. Tipp: Veraltete Fußböden modernisieren - am besten mit Holz oder Steinbelägen
Bedenken Sie: Teppiche und PVC Fußböden mindern den Wert von Immobilien. Auch wenn die Fußbodenbeläge wie neu aussehen und sauber sind, erweisen sich diese Böden heute nicht mehr als zeitgemäß. Eine Wertsteigerung Ihrer Immobilie geht mit der Entfernung von Textil- und Kunststoffböden einher. Befinden sich unter dem Bodenbelag gut erhaltene alte Dielen, können Sie mit deren Aufbereitung für einen deutlich höheren Objektwert sorgen. Auch wenn die originalen Böden nicht mehr taufrisch sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, fernab von Teppichen und Co. für eine ordentliche und moderne Ausstrahlung zu sorgen. Parkett, Laminat und Steinfußböden erweisen sich beim Hausverkauf als beste Lösung. Sie sind hygienisch, leicht zu reinigen und suggerieren potenziellen Käufern, dass Sie sich um die Pflege und Instandhaltung Ihrer Immobilie Gedanken gemacht haben. Es ist gut investiertes Geld, das Sie die Wertsteigerung problemlos über den Kaufpreis zurück erhalten.


3. Tipp: Dekorieren Sie Ihr Haus mit moderner Beleuchtung
Helligkeit wirkt sich positiv auf die Stimmung und die Gesamtempfindung aus. Steht eine Hausbesichtigung an, sollten Sie Ihre Immobilie ins richtige Licht rücken. Das funktioniert am besten, indem Sie moderne Beleuchtung verwenden und sich auf Lichter konzentrieren, die mit warmweißem Schein oder Tageslicht erstrahlen. Haben Sie sich zum Home Staging entschieden, ist eine stilvolle Beleuchtung ein fester Bestandteil des Konzepts. Aber auch ohne die speziell für den Verkauf vorgenommene Ausstattung können Sie mit Licht dekorieren und ein angenehmes Ambiente schaffen. In Bezug auf die Wertsteigerung Ihrer Immobilie sollten Sie bedenken, dass sich eine elegante Lampe immer positiver als ein aus der Decke heraushängendes Kabel auswirkt. Selbst wenn das Licht aufgrund der Uhrzeit und der Helligkeit bei Tag nicht eingeschaltet wird, übernehmen Leuchten durchaus einen positiven Effekt und unterstreichen das Ambiente eines Hauses.